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Individuelle Lösungen zum Schutz Ihrer Werte

Schuldenbereinigungsplan

In der Regel beantragt eine natürliche Person das Insolvenzverfahren mit der Zielsetzung, nach spätestens sechs Jahren von Restschulden befreit wirtschaftlich neu zu starten. Hierzu muss jedoch ein Insolvenzverfahren mit aller Konsequenz durchlaufen und zudem eine Wohlverhaltensperiode abgewartet werden, in der pfändbare Einnahmen an den vom Gericht bestellten Treuhänder abzuführen sind.

Doch zu diesem Szenario gibt es eine beachtenswerte Alternative: Im Verbraucherinsolvenzverfahren – auch hier kann es trotzdem um Verbindlichkeiten in Millionenhöhe gehen – ist es möglich, das Insolvenzverfahren durch einen „insolvenzgerechten Schuldenbereinigungsplan“ zu vermeiden und ohne Abwarten der Wohlverhaltensperiode sofort neu zu starten. Diese Möglichkeit ist jedoch an konkrete Voraussetzungen gekoppelt, die erfüllt sein müssen:

  • 1. Der Antragsteller darf zum Zeitpunkt des Antrags keine selbständige Tätigkeit ausüben.
  • 2. Falls man zuvor eine selbständige Tätigkeit ausgeübt hat, müssen die Vermögensverhältnisse des Schuldners überschaubar sein. Überschaubar sind die Vermögensverhältnisse nur, wenn der Schuldner weniger als 20 Gläubiger hat.
  • 3. Es dürfen keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Wenn diese Voraussetzungen vorliegen und dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan

  • 4. mehr als 50% der Gläubiger und
  • 5. mehr als 50% der der Summe der Verbindlichkeiten zustimmen,

so ersetzt das Insolvenzgericht auf Antrag des Schuldners die Einwendungen eines Gläubigers gegen den Schuldenbereinigungsplan durch eine Zustimmung – soweit dieser Gläubiger durch den Schuldenbereinigungsplan wirtschaftlich nicht schlechter gestellt wird.

So lassen sich alle Zustimmungen erreichen, damit ein Vergleich mit Befreiung der restlichen Schulden zustande kommt. Die Folge ist, dass der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens als zurückgenommen gilt. Der Mandant kann sofort neu starten.

BIEBINGER verfügt über langjährige Erfahrungen in der Erstellung von insolvenzgerechten Schuldenbereinigungsplänen, im Management der notwendigen Mehrheiten und damit in der Vermeidung von Insolvenzverfahren.

Wenn Sie Interesse an einer solchen Lösung haben (mit der die Gläubiger wirtschaftlich nicht schlechter gestellt werden, als in einem hypothetischen Insolvenzverfahren): Rufen Sie uns an. Wir prüfen, ob diese Möglichkeit bei Ihnen genutzt werden kann und erläutern, wie ein insolvenzgerechter Schuldenbereinigungsplan in Ihrem Fall aussehen kann.

Dieses Bild zeigt die beiden Anwälte Gerd Biebinger und Florian Rimpf am Tisch im Gespräch mit einer Mandantin.
Dieses Bild zeigt die beiden Anwälte Gerd Biebinger und Florian Rimpf am Tisch im Gespräch mit einer Mandantin.
Dieses Bild zeigt den Anwalt Gerd Biebinger im Gespräch mit einer Mandantin.

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Rufen Sie an oder senden Sie uns das ausgefüllte Anfrageformular – wir rufen gerne zurück. Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation sowie für das Aufzeigen von Perspektiven berechnen wir Ihnen kein Honorar.

Nach Mandatserteilung erfolgt die Vergütung im Regelfall nach zeitlichem Aufwand zu einem festgelegten, gemeinsam vereinbarten Stundensatz. Wir stehen für Kostentransparenz und effizientes, mehrwertorientiertes Arbeiten. Ganz im Sinne Ihres Mandats.

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