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Individuelle Lösungen zum Schutz Ihrer Werte

Erfolgreicher Schuldenbereinigungsplan

Der Schuldenbereinigungsplan als Königsweg – win-win für Großgläubiger und Gesellschafter.

Ausgangslage

Ein geschäftsführender Gesellschafter musste für zwei seiner Tochtergesellschaften aus der Veranstaltungsbranche Insolvenz anmelden. Die Schuldenlast, für die er auch persönlich gerade zu stehen hatte, lag bei ca. zwei Mio. Euro – verteilt auf ein Dutzend Gläubiger. BIEBINGER vertrat einen der Großgläubiger.

Strategische Knackpunkte

Zunächst wurde der Schuldner in die Enge getrieben, bis er sein Vermögen offenbarte. Da er sich anschließend kooperativ zeigte, schlug BIEBINGER ihm vor, das Ergebnis eines hypothetischen Insolvenzverfahrens vorwegzunehmen („insolvenzgerechter Schuldenbereinigungsplan“) und entsprechend gleichmäßig an die Gläubiger zu verteilen. Auf diesen Vorschlag ging der Schuldner ein – nicht zuletzt, weil ihm damit eine überzeugende Zukunftsperspektive aufgezeigt werden konnte.


„Obwohl BIEBINGER einen meiner Großgläubiger vertrat, konnte ich nur mit seiner Hilfe von der Schuldenlast befreit werden und neu durchstarten. Ich bin Herrn Biebinger sehr dankbar für seine strategisch clevere Lösung. Hervorzuheben ist der stets faire und korrekte Ton und Umgang miteinander!“

Christian O.
Hotelbetriebswirt

Umsetzungsphase und Ergebnis

Nachdem auch der Großgläubiger als Mandant eingewilligt hatte, wurde der Schuldenbereinigungsplan erstellt und in einem gerichtlichen Verfahren ohne weiteren Beitrag von Drittmitteln innerhalb von eineinhalb Jahren umgesetzt. Dabei wurden u.a. drei Grundstücke des Schuldners verwertet, bei denen teils Miteigentümerrechte zu beachten waren. Am Ende konnte auch für den Großgläubiger eine höhere Befriedigungsquote erreicht werden als in allen hypothetischen Alternativszenarien – noch dazu in kürzerer Zeit. Ein beachtlicher Erfolg.

Fazit

Der Charme eines insolvenzgerechten Schuldenbereinigungsplans liegt darin, dass der Schuldner sofort von seinen Verbindlichkeiten befreit ist und gleichzeitig die Chancen steigen, eine höhere Befriedigungsquote zu erzielen. Zudem bleibt dem Schuldner das Insolvenzverfahren erspart, das in der öffentlichen Wahrnehmung nach wie vor Makel-behaftet ist.