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Individuelle Lösungen zum Schutz Ihrer Werte

Strafrecht

Strafrecht

Als ausgewiesene Fachkanzlei der insolvenznahen Beratung verteidigt BIEBINGER – Wirtschaftskanzlei (kurz BWK) Geschäftsführer und Unternehmer auch in Strafverfahren hinsichtlich Bankrottdelikten oder im Falle einer Insolvenzverschleppung. Um die jeweilige Verhandlungsposition gegenüber Richtern und Staatsanwälten zu stärken, spüren wir im Rahmen der umfassenden Analyse die Besonderheiten des Einzelfalls auf. Zum einen, um damit die meist schematisch vorgetragenen Tatbestandsmerkmale zu entkräften oder gar zu widerlegen. Zum anderen, um beispielsweise strafmildernde Umstände in Einzelsituationen nachzuweisen.

Strafrechtliche Verfahren von Beginn an vermeiden

Nutzen Sie unsere Beratungskompetenz, um mögliche Straftatbestände in Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer oder Unternehmer von Beginn an zu vermeiden. Dazu gehört die grundlegende Erkenntnis, dass finanzielle Krisensituationen nicht nur zivilrechtliche Haftungsproblematiken nach sich ziehen, sondern gegebenenfalls auch strafrechtliche Prozesse in Gang setzen können. So sind zum Beispiel Geldströme zwischen verschiedenen Unternehmen bzw. Unternehmensträgern mit identischen Inhabern strafrechtlich und – für den Geschäftsführer sowie die gesunden Unternehmen – haftungsrechtlich eine immense Gefahrenquelle. Informieren Sie sich daher frühzeitig. Es gilt auch hier der alte Grundsatz des römischen Rechts: Ignorantia legis non excusat – Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.

Die Einfallstore, die zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen können, sind durchaus vielfältig: Wer beispielsweise einen Insolvenzantrag mit Verspätung stellt, Beiträge zur Sozialversicherung oder Unternehmenssteuern vorenthält, begeht ernste Vergehen – Vermögensdelikte sind keine Kavaliersdelikte.

UNSER TIPP: Achten Sie als Geschäftsführer auch auf Ihre persönliche Interessenlage und holen Sie sich rechtzeitig professionellen Rat vom Experten. BWK  berät Sie umfassend und ganzheitlich in allen rechtlichen Unternehmensfragen.

Dieses Bild zeigt die beiden Anwälte Gerd Biebinger und Florian Rimpf am Tisch im Gespräch mit einer Mandantin.
Dieses Bild zeigt die beiden Anwälte Gerd Biebinger und Florian Rimpf am Tisch im Gespräch mit einer Mandantin.
Dieses Bild zeigt den Anwalt Gerd Biebinger im Gespräch mit einer Mandantin.

Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation und Perspektiven

Rufen Sie an oder senden Sie uns das ausgefüllte Anfrageformular – wir rufen gerne zurück. Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation sowie für das Aufzeigen von Perspektiven berechnen wir Ihnen kein Honorar.

Nach Mandatserteilung erfolgt die Vergütung im Regelfall nach zeitlichem Aufwand zu einem festgelegten, gemeinsam vereinbarten Stundensatz. Wir stehen für Kostentransparenz und effizientes, mehrwertorientiertes Arbeiten. Ganz im Sinne Ihres Mandats.

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