Handels- und Gesellschaftsrecht
Aufgrund unserer Expertise im Insolvenzrecht sowie in der Krisenberatung verfügen wir über umfassendes Know-how im Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts. Da wir ständig Verträge prüfen, in denen der schuldnerische Vertragspartner seine Verpflichtungen nicht erfüllt, haben wir ein sehr feines Gespür für die vielfältigen „Bruchstellen“ von Geschäftsverbindungen entwickelt. Profitieren Sie von dieser Erfahrung.
Verträge müssen umsetzbar und krisenfest sein.
Bei der Gestaltung von Verträgen gilt es insbesondere, den „worst case“ einer Krisensituation rechtssicher und praktikabel in den Vertragsstrukturen abzubilden. Zudem sollten alle Vertragsparteien in der Lage sein, die geschlossenen Vereinbarungen leben zu können – ohne sich in deren Komplexität zu verlieren.
Verträge, die nur Rechtsanwälte verstehen, sind keine guten Verträge.
Insbesondere achten wir in der Vertragsgestaltung auf klar geregelte und berechenbare Konsequenzen bei Vertragsbrüchen, die wir argumentativ und rechtssicher in Verhandlungen durchsetzen.
Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:
- Gründungsberatung
- Anpassung von Gesellschaftsverträgen
- Beratung in Gesellschafterkonflikten
- Beratung von Geschäftsführern
- Kauf und Verkauf von Unternehmen
- Abwicklung von Unternehmen
- Gestaltung von Treuhandverträgen
Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation und Perspektiven
Rufen Sie an oder senden Sie uns das ausgefüllte Anfrageformular – wir rufen gerne zurück. Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation sowie für das Aufzeigen von Perspektiven berechnen wir Ihnen kein Honorar.
Nach Mandatserteilung erfolgt die Vergütung im Regelfall nach zeitlichem Aufwand zu einem festgelegten, gemeinsam vereinbarten Stundensatz. Wir stehen für Kostentransparenz und effizientes, mehrwertorientiertes Arbeiten. Ganz im Sinne Ihres Mandats.
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