Beratung von Geschäftsführern
In der Regel beraten wir Geschäftsführer und Unternehmer in der insolvenznahen Situation. Doch auch jenseits einer Krise gibt es außergewöhnliche Geschäftsvorfälle oder besondere unternehmerische Entscheidungen, zu denen Sie sich als Geschäftsführer rechtlichen Rat einholen sollten. Einerseits, weil Sie durch einen weiteren Blickwinkel zum Wohle der Gesellschaft handeln. Andererseits, um persönlich immer auf der sicheren Seite zu sein.
Und noch ein Vorteil: Die entsprechende Dokumentation der Informationen sowie der Informationsbeschaffung beugt einer möglichen Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers durch die Gesellschaft oder die Gesellschafter vor. Zudem vermitteln wir Ihnen in der Beratung weitere Aspekte, die für Ihre Entscheidungsfindung und den wirtschaftlichen Erfolg relevant sein können.
Fazit: BIEBINGER steht Ihnen mit betriebswirtschaftlichen Fachkenntnissen über eine rein rechtliche Beratung hinaus auch als unternehmerischer Sparringspartner zur Seite. Durch unseren ganzheitlichen Beratungsansatz konnten wir für unsere Mandanten schon etliche Kastanien aus dem Feuer holen. Nutzen auch Sie diese Möglichkeit.
Weitere Informationen zur insolvenznahen Unternehmerberatung finden Sie hier.
Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation und Perspektiven
Rufen Sie an oder senden Sie uns das ausgefüllte Anfrageformular – wir rufen gerne zurück. Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation sowie für das Aufzeigen von Perspektiven berechnen wir Ihnen kein Honorar.
Nach Mandatserteilung erfolgt die Vergütung im Regelfall nach zeitlichem Aufwand zu einem festgelegten, gemeinsam vereinbarten Stundensatz. Wir stehen für Kostentransparenz und effizientes, mehrwertorientiertes Arbeiten. Ganz im Sinne Ihres Mandats.