
Beratung von Geschäftsführern
In der Regel beraten wir Geschäftsführer und Unternehmer in der insolvenznahen Situation. Doch auch jenseits einer Krise gibt es außergewöhnliche Geschäftsvorfälle oder besondere unternehmerische Entscheidungen, zu denen Sie sich als Geschäftsführer rechtlichen Rat einholen sollten. Einerseits, weil Sie durch einen weiteren Blickwinkel zum Wohle der Gesellschaft handeln. Andererseits, um persönlich immer auf der sicheren Seite zu sein.
Und noch ein Vorteil: Die entsprechende Dokumentation der Informationen sowie der Informationsbeschaffung beugt einer möglichen Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers durch die Gesellschaft oder die Gesellschafter vor. Zudem vermitteln wir Ihnen in der Beratung weitere Aspekte, die für Ihre Entscheidungsfindung und den wirtschaftlichen Erfolg relevant sein können.
Fazit: Biebinger steht Ihnen mit betriebswirtschaftlichen Fachkenntnissen über eine rein rechtliche Beratung hinaus auch als unternehmerischer Sparringspartner zur Seite. Durch unseren ganzheitlichen Beratungsansatz konnten wir für unsere Mandanten schon etliche Kastanien aus dem Feuer holen. Nutzen auch Sie diese Möglichkeit.
Weitere Informationen zur insolvenznahen Unternehmerberatung finden Sie hier.
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„Jede Krise bedeutet eine Zuspitzung der Verhältnisse und markiert damit einen Wendepunkt. Nutzen sie diesen Wendepunkt aktiv als Chance für einen gesunden und wachstumsorientierten Neuanfang. Sie werden sich regelrecht befreit fühlen.“
Gerd Biebinger