
Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht, Zwangsvollstreckung
Auch im allgemeinen Zivilrecht sowie bei der Gestaltung von Verträgen beraten wir Sie gerne. Dabei legen wir besonderen Wert auf die Praktikabilität und die Durchführbarkeit von Verträgen – sowohl für Sie als unseren Mandanten als auch für Ihren Vertragspartner. Nur so können Vereinbarungen zum stabilen Fundament einer geschäftlichen Beziehung werden.
Vertrag kommt von vertragen
Verträge sind da, um eingehalten zu werden. Umso wichtiger ist die Formulierung klar geregelter und bestimmbarer Konsequenzen, die bei Verstößen gegen Vertragspflichten rechtssicher greifen. Sie vermeiden damit von Beginn an zeit- und kostenintensive Aufwände, die ein Streitfall bei missverständlichen Vertragsfragen unvermeidlich nach sich zieht.
Schulden erfolgreich einfordern
Wenn Sie einen vollstreckbaren Titel gegen einen Schuldner erwirkt haben, fängt die Kunst der effektiven Zwangsvollstreckung an. Nun gilt es, Druck aus verschiedenen Richtungen aufzubauen, um den Schuldner zur Kooperation zu zwingen – mit dem Ziel einer tragfähigen, den realistischen Möglichkeiten entsprechenden Einigung.
Aufgrund unserer Beratungspraxis in Krisenfällen können wir Ihnen die verschiedensten Stoßrichtungen aufzeigen und Ihre Forderungen – gegebenenfalls mit verschiedenen Kooperationspartnern – konsequent durchsetzen.
Sie haben ein konkretes Anliegen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
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„Jede Krise bedeutet eine Zuspitzung der Verhältnisse und markiert damit einen Wendepunkt. Nutzen sie diesen Wendepunkt aktiv als Chance für einen gesunden und wachstumsorientierten Neuanfang. Sie werden sich regelrecht befreit fühlen.“
Gerd Biebinger