Click here to go back to frontpage

Individuelle Lösungen zum Schutz Ihrer Werte

Vermögensstatus erstellen und für Insolvenzszenario entwickeln

In einer bereits manifestierten vermögensrechtlichen Krisensituation bleibt dem Unternehmer zur Fortführung des eigenen Unternehmens häufig nur die Möglichkeit, in Gesprächen mit den Gläubigern um gewisse Beiträge der Gläubiger zu werben und diese einzufordern. Gläubiger werden darauf nur eingehen, wenn sie in dem eigenen Beitrag einen wirtschaftlichen Benefit für sich erkennen können: Beispielsweise eine bessere Befriedigungsquote auf die eigene Forderung als Gläubiger oder die Aussicht auf zukünftige Geschäfte und Umsatz mit dem Schuldnerunternehmen.

Um den Gläubiger hiervon überzeugen zu können, sind belastbare Informationsgrundlagen notwendig, die insbesondere Alternativszenarien darstellen, damit der Gläubiger entscheiden kann, welche der gegebenen Möglichkeiten er wahrnehmen möchte. Zudem muss Glaubwürdigkeit vermittelt werden, die der Geschäftsleiter oder Unternehmer alleine eventuell nicht mehr aufbringen kann.

In einer insolvenznahen Krisensituation bietet es sich daher sowohl für den Unternehmer selbst als auch für den Gläubiger an, regelmäßig einen Vermögensstatus des schuldnerischen Unternehmens aufzustellen.

Auf der Aktivseite werden die einzelnen aggregierten Vermögenspositionen zu Fortführungs- und Liquidationswerten dargestellt, von denen die Werte der Absonderungsrechte zugunsten gesicherter Gläubiger abgezogen werden. So lässt sich die verteilungsfähige Vermögensmasse des schuldnerischen Unternehmens aufzeigen.

Auf der Passivseite werden die entsprechenden Verbindlichkeiten abzüglich der absonderungsberechtigenden Sicherungsrechte sowie der Verwertungs- und Verwaltungskosten dargestellt.

Ebenso werden die Kosten und Erträge bei einer Fortführung oder Liquidation dargestellt.

Auf diese Weise kann sehr übersichtlich die für die Gläubiger zu erwartende, gleichmäßige Befriedigungsquote annäherungsweise ermittelt und für bestimmte Fallvarianten fortentwickelt werden.

Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit für Insolvenzverwalter berät Sie BIEBINGER auch in diesem Bereich stets kompetent und mit vertretbarem Aufwand.

Dieses Bild zeigt die beiden Anwälte Gerd Biebinger und Florian Rimpf am Tisch im Gespräch mit einer Mandantin.
Dieses Bild zeigt die beiden Anwälte Gerd Biebinger und Florian Rimpf am Tisch im Gespräch mit einer Mandantin.
Dieses Bild zeigt den Anwalt Gerd Biebinger im Gespräch mit einer Mandantin.

Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation und Perspektiven

Rufen Sie an oder senden Sie uns das ausgefüllte Anfrageformular – wir rufen gerne zurück. Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation sowie für das Aufzeigen von Perspektiven berechnen wir Ihnen kein Honorar.

Nach Mandatserteilung erfolgt die Vergütung im Regelfall nach zeitlichem Aufwand zu einem festgelegten, gemeinsam vereinbarten Stundensatz. Wir stehen für Kostentransparenz und effizientes, mehrwertorientiertes Arbeiten. Ganz im Sinne Ihres Mandats.

Kostenfreies Erstgespräch