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Individuelle Lösungen zum Schutz Ihrer Werte

Restrukturierungsberatung

In einer sich abzeichnenden Ertrags-, Vermögens- oder Liquiditäts-Krisensituation ist neben einer betriebswirtschaftlichen Überprüfung der Geschäftsprozesse auch eine rechtliche Beratung des Unternehmers geboten, um Lösungsansätze zur Behebung der Krisensituation aufzuspüren und umzusetzen.

Dabei müssen die ausgewählten Sanierungsmaßnahmen auch insolvenzfest gestaltet werden – also mit dem Insolvenzanfechtungsrecht vereinbar sein. Darüber hinaus gilt es, die persönliche Haftung des Unternehmers zu vermeiden.

Grundsätzlich empfehlen wir, stets mit einer rechtlichen Begleitung in die Gespräche mit Banken und Großgläubigern zu gehen, die weiß, was Kreditinstitute wollen und potenziell mittragen können – und die deren Vertrauen genießt, um tragfähige Gesamtkonzepte in angemessener Zeit umzusetzen.

Legen Sie die Gesamtkoordination der zu lösenden Komplexe sowie der notwendigen Berater in die Hände eines erfahrenen Krisenmanagers wie BIEBINGER.

Dieses Bild zeigt die beiden Anwälte Gerd Biebinger und Florian Rimpf am Tisch im Gespräch mit einer Mandantin.
Dieses Bild zeigt die beiden Anwälte Gerd Biebinger und Florian Rimpf am Tisch im Gespräch mit einer Mandantin.
Dieses Bild zeigt den Anwalt Gerd Biebinger im Gespräch mit einer Mandantin.

Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation und Perspektiven

Rufen Sie an oder senden Sie uns das ausgefüllte Anfrageformular – wir rufen gerne zurück. Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation sowie für das Aufzeigen von Perspektiven berechnen wir Ihnen kein Honorar.

Nach Mandatserteilung erfolgt die Vergütung im Regelfall nach zeitlichem Aufwand zu einem festgelegten, gemeinsam vereinbarten Stundensatz. Wir stehen für Kostentransparenz und effizientes, mehrwertorientiertes Arbeiten. Ganz im Sinne Ihres Mandats.

Kostenfreies Erstgespräch