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Rechtsanwalt Florian Rimpf

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Rechtsanwalt Florian Rimpf

„Ich betrachte jeden Rechtsfall im Kontext seiner wirtschaftlichen und persönlichen Aspekte. So gelingt es mir, die Interessen des jeweiligen Mandanten optimal zu vertreten. Der Blick aufs große Ganze ist ein wirksamer Hebel, um auch im Detail erfolgreich anzusetzen.“

Rechtsanwalt Florian Rimpf widmet sich den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Insolvenzrecht und Vertragsrecht. Weitere Spezial- Expertise  hat er sich auch auf dem Gebiet der Werkverträge und Zeitarbeit erarbeitet. Die Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht publiziert seine Sicht zu Fragestellungen des Wirtschaftsstrafrechts.

In der heimischen Küche begeistert Florian Rimpf Freunde und Familie mit raffinierten Gerichten. Der leidenschaftliche Hobbykoch agiert am Herd ebenso wie in der Kanzlei: Sorgfältig, mit Sinn für feine Nuancen und mit höchstem Anspruch an das Ergebnis.

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  • Weitere Änderungen im Insolvenzrecht – Regierungsentwurf des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) veröffentlicht; StaRUG wird geschaffen

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