Strafrecht

Strafrecht

Als ausgewiesener Fachmann der insolvenznahen Beratung verteidigt Biebinger Geschäftsführer und Unternehmer auch in Strafverfahren hinsichtlich Bankrottdelikte oder im Falle einer Insolvenzverschleppung. Um die jeweilige Verhandlungsposition gegenüber Richter und Staatsanwalt zu stärken, spüren wir im Rahmen der umfassenden Analyse die Besonderheiten des Einzelfalls auf. Zum einen, um damit die meist schematisch vorgetragenen Tatbestandsmerkmale zu entkräften oder gar zu widerlegen. Zum anderen, um beispielsweise strafmildernde Umstände in Einzelsituationen nachzuweisen.

Strafrechtliche Verfahren von Beginn an vermeiden

Nutzen Sie unsere Beratungskompetenz, um mögliche Straftatbestände in Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer oder Unternehmer von Beginn an zu vermeiden. Dazu gehört die grundlegende Erkenntnis, dass finanzielle Krisensituationen nicht nur zivilrechtliche Haftungsproblematiken nach sich ziehen, sondern gegebenenfalls auch strafrechtliche Prozesse in Gang setzen können. So gilt auch hier der alte Grundsatz des römischen Rechts: Ignorantia legis non excusat – Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.

Die Einfallstore, die zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen können, sind durchaus vielfältig: Wer beispielsweise einen Insolvenzantrag mit Verspätung stellt, Beiträge zur Sozialversicherung oder Unternehmenssteuern vorenthält, Darüber hinaus überprüfen wir im Rahmen einer Kündigung von Finanzierungsverträgen grundsätzlich die Berechtigung der erfolgten Kündigungserklärung, da diese immer wieder mal ohne tatsächlich erfübegeht ernste Vergehen – Vermögensdelikte sind keine Kavaliersdelikte. Zudem sind Geldströme zwischen verschiedenen Unternehmen bzw. Unternehmensträger mit identischen Inhabern strafrechtlich und – für den Geschäftsführer sowie die gesunden Unternehmen – haftungsrechtlich eine immense Gefahrenquelle. Informieren Sie sich darüber frühzeitig!lte Rechtsgrundlage erfolgt.

UNSER TIPP

Achten Sie als Geschäftsführer auch auf Ihre persönliche Interessenlage und holen Sie sich rechtzeitig professionellen Rat vom Experten. Biebinger berät Sie umfassend und ganzheitlich in allen rechtlichen Unternehmensfragen.


Sie haben ein konkretes Anliegen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

„Jede Krise bedeutet eine Zuspitzung der Verhältnisse und markiert damit einen Wendepunkt. Nutzen sie diesen Wendepunkt aktiv als Chance für einen gesunden und wachstumsorientierten Neuanfang. Sie werden sich regelrecht befreit fühlen.“

Gerd Biebinger