Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen zwei unterschiedlichen Formen der Sanierungs- und Krisenberatung: Der bilateralen Auseinandersetzung sowie der gemeinschaftlichen Schuldenbereinigung.
In der bilateralen Sanierungs- und Krisenberatung vertreten wir Ihre Positionen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln ausschließlich gegenüber einer gegnerischen Partei.
In der gemeinschaftlichen Schuldenbereinigung geht es meist darum, dass Unternehmen oder Unternehmensteile betriebswirtschaftlich Verluste erwirtschaften (Ertragskrise), Verbindlichkeiten die Vermögenswerte bilanziell zu übersteigen drohen (Vermögenskrise) oder fällige Verbindlichkeiten zeitweise nicht bedient werden können (Liquiditätskrise).

Interessenlagen erfassen und Spielräume ausloten
Die Kernproblematik in der gemeinschaftlichen Schuldenbereinigung liegt darin, dass Zugeständnisse von einer Vielzahl an Gläubigern benötigt werden, um eine Lösung der Unternehmenskrise zu ermöglichen (Verzicht, Teilverzicht, Stundung etc.).
Fingerspitzengfühl und Verhandlungsgeschick, aber auch konsequentes Durchsetzungsvermögen sind gefordert, wenn es darum geht, die Befindlichkeiten aller beteiligter Gläubiger entsprechend nachvollziehbar zu würdigen – und akzeptable, interessengerechte Lösungsansätze anzubieten.
Vertrauen schaffen, Kompromisse eingehen, Forderungen angleichen
Nach ausführlicher Analyse aller Verhandlungspositionen sollten realistische Erwartungshaltungen formuliert werden, die den jeweiligen Beitrag zur interessengerechten Befriedung des Konflikts deutlich aufzeigen. Die Vermittlung von Vertrauen gegenüber den Gläubigern ist hierbei von essentieller Bedeutung. Deshalb setzt Biebinger auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Entscheidungsfindung. Für interessengerechte Lösungen. Auf Basis der rechtlichen Möglichkeiten.
Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:
- Vermögensrechtliche Restrukturierungsberatung
- Insolvenznahe Beratung für Kaufleute, Selbstständige, Gesellschafter, Geschäftsführer und Gesellschaften
- Vermögensstatus erstellen und für Insolvenzszenario entwickeln
- Prüfung von Insolvenzgründen
- Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
- Insolvenzplangestaltung
- Schuldenbereinigungsplan
- Beratung bei doppelnütziger Treuhand
- Beratung von interessierten Debt- oder Equity-Investoren