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Startseite / Alle Beiträge / Sanierungs- und Krisenberatung

Sanierungs- und Krisenberatung

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Sanierungs- und Krisenberatung

Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen zwei unterschiedlichen Formen der Sanierungs- und Krisenberatung: Der bilateralen Auseinandersetzung sowie der gemeinschaftlichen Schuldenbereinigung.

In der bilateralen Sanierungs- und Krisenberatung vertreten wir Ihre Positionen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln ausschließlich gegenüber einer gegnerischen Partei.

In der gemeinschaftlichen Schuldenbereinigung geht es meist darum, dass Unternehmen oder Unternehmensteile betriebswirtschaftlich Verluste erwirtschaften (Ertragskrise), Verbindlichkeiten die Vermögenswerte bilanziell zu übersteigen drohen (Vermögenskrise) oder fällige Verbindlichkeiten zeitweise nicht bedient werden können (Liquiditätskrise).

Interessenlagen erfassen und Spielräume ausloten

Die Kernproblematik in der gemeinschaftlichen Schuldenbereinigung liegt darin, dass Zugeständnisse von einer Vielzahl an Gläubigern benötigt werden, um eine Lösung der Unternehmenskrise zu ermöglichen (Verzicht, Teilverzicht, Stundung etc.).
Fingerspitzengfühl und Verhandlungsgeschick, aber auch konsequentes Durchsetzungsvermögen sind gefordert, wenn es darum geht, die Befindlichkeiten aller beteiligter Gläubiger entsprechend nachvollziehbar zu würdigen – und akzeptable, interessengerechte Lösungsansätze anzubieten.

Vertrauen schaffen, Kompromisse eingehen, Forderungen angleichen

Nach ausführlicher Analyse aller Verhandlungspositionen sollten realistische Erwartungshaltungen formuliert werden, die den jeweiligen Beitrag zur interessengerechten Befriedung des Konflikts deutlich aufzeigen. Die Vermittlung von Vertrauen gegenüber den Gläubigern ist hierbei von essentieller Bedeutung. Deshalb setzt Biebinger auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Entscheidungsfindung. Für interessengerechte Lösungen. Auf Basis der rechtlichen Möglichkeiten.

Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:

  1. Vermögensrechtliche Restrukturierungsberatung
  2. Insolvenznahe Beratung für Kaufleute, Selbstständige, Gesellschafter, Geschäftsführer und Gesellschaften
  3. Vermögensstatus erstellen und für Insolvenzszenario entwickeln
  4. Prüfung von Insolvenzgründen
  5. Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
  6. Insolvenzplangestaltung
  7. Schuldenbereinigungsplan
  8. Beratung bei doppelnütziger Treuhand
  9. Beratung von interessierten Debt- oder Equity-Investoren

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05.08 2019

Zur Insolvenztabelle festgestellte Steuerforderungen bilden die Grundlage für einen Haftungsbescheid gegen GmbH-Geschäftsführer

von Gerd Biebinger | Aufrufe 392
21.11 2016

Zur Wirksamkeit von insolvenzabhängigen Lösungsklauseln i.S.v. § 119 InsO

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28.04 2016

Ratenzahlung nach Zahlungseinstellung: Ein Einfallstor für Insolvenzanfechtung

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21.04 2016

Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei bankseitiger Kündigung des Verbraucherdarlehens

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11.02 2016

Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters ist verfassungsgemäß.

von Gerd Biebinger | Aufrufe 97
08.02 2016

Niedrigzinsen verschärfen Altersarmut – welche Gefahren drohen bei Pleite des Lebensversicherers?

von Gerd Biebinger | Aufrufe 86

„Jede Krise bedeutet eine Zuspitzung der Verhältnisse und markiert damit einen Wendepunkt. Nutzen sie diesen Wendepunkt aktiv als Chance für einen gesunden und wachstumsorientierten Neuanfang. Sie werden sich regelrecht befreit fühlen.“

Gerd Biebinger

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  • Corona-Sonderregel zu § 313 BGB für gewerbliche Mietverträge: Recht auf Vertragsanpassung bei Corona-Einschränkungen
  • Weitere Änderungen im Insolvenzrecht – Regierungsentwurf des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) veröffentlicht; StaRUG wird geschaffen

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