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Rechtsanwaltsfachangestellte(n)

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Über die klassischen Empfangstätigkeiten hinaus organisieren Sie unter Anleitung weite Teile der Kanzleikommunikation. Zudem erlernen und erledigen Sie vielfältige Aufgaben aus Buchhaltungsvorbereitung, Verwaltung und – bei Interesse – Marketing, sodass Sie Ihre Fähigkeiten umfassend einbringen und kontinuierlich weiterentwickeln können.

Unsere Anforderungen

  • mind. 2-3 Jahre Berufserfahrung und stetes Mitdenken zum Wohle der Kanzlei
  • Sattelfester Umgang im MS-Office-Paket (Word, Excel, Outlook) – papierloses Büro
  • Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift; fortgeschrittenes Englisch
  • Sympathisches Auftreten und ein ausgeprägtes Teamplayer-Gen
  • Zuverlässigkeit, Lernfähigkeit, Engagement und Kommunikationsfähigkeit

Das bieten wir Ihnen

  • Selbstständiges Arbeiten in einem motivierten Team
  • Abwechslungsreiche Tätigkeiten mit eigenen Verantwortungsbereichen
  • Professionelle Anleitung und individuelle Fortbildungsmöglichkeiten, z.B. Fortbildung zum Geprüften Rechtsfachwirt
  • Attraktives Gehalt einschließlich Zusatzleistungen
  • Sicheren, modernen Arbeitsplatz; Software nach Wahl; beste Verkehrsanbindung

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15a InsO 64 GmbHG Amtsgericht Mannheim Bankrecht bankseitige Kündigung Bereicherungsanspruch Berufsfreiheit BFH BGH-Urteil Coronakrise D&O-Versicherung Geschäftsführer Gesellschafterbeschlüsse Grundsicherung Haftung Hilfsmaßnahmen inländische Geschäftsanschrift Insolvenz Insolvenzanfechtung Insolvenzantrag Insolvenzantragspflicht Insolvenzforderung Insolvenztabelle Insolvenzverfahren Insolvenzverschleppung Insolvenzverwalter Insolvenzverwalter-Vorauswahlliste juristische Person Kapitalgesellschaft Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit Kurzarbeitergeld Lebensversicherung Lösungsklausel Mietverträge Pleite Ratenzahlung Ratenzahlungsvereinbarung Restschuldbefreiung Soforthilfe Verbraucherdarlehen Verzugszinsen Vorfälligkeitsentschädigung Zahlungseinstellung § 119 InsO § 287 InsO

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  • GmbH-Eintragung mit digitaler inländischer Geschäftsanschrift i.S.v. § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG auch ohne Zugang zu inländischen Geschäftsräumen möglich
  • Corona-Sonderregel zu § 313 BGB für gewerbliche Mietverträge: Recht auf Vertragsanpassung bei Corona-Einschränkungen
  • Weitere Änderungen im Insolvenzrecht – Regierungsentwurf des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) veröffentlicht; StaRUG wird geschaffen

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