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Individuelle Lösungen zum Schutz Ihrer Werte

Insolvenznahe Unternehmerberatung

Aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen betrachtet jeder Beteiligte eine insolvenznahe Situation aus einem eigenen Blickwinkel, den wir als Rechtsbeistand kennen, beachten und stets auch einnehmen müssen, um die bestmögliche Beratungsleistung zu erbringen. Wir beraten u.a. die folgenden Akteure einer unternehmerischen Krise:

Gesellschaft

Interessenkonflikte erkennen und lösen

Bei BIEBINGER zielt die klassische insolvenznahe Beratung auf die Gesellschaft als Trägerin des Unternehmens, das sich in der finanziellen Krise befindet.

Natürlich ist in diesem Umfeld das Spannungsverhältnis zwischen Gesellschafter, Gesellschaft und Geschäftsführer zu beachten. Wir kennen uns im Innenverhältnis der unterschiedlichen Interessenlagen bestens aus und entwickeln in der Verhandlung mit den Geschäftspartnern nachhaltige Lösungen, damit eine Wende hin zum wirtschaftlichen Wachstum eingeläutet werden kann.

Hierbei muss sowohl der rechtliche Berater als auch der betriebswirtschaftliche Unternehmensberater vollkommene Transparenz von der Gesellschaft einfordern, damit ein ganzheitliches Konzept entwickelt werden kann, das von allen Beteiligten getragen wird. Dabei zählt auch Verhandlungsgeschick: Berater zaubern schließlich nicht – sie vermitteln zwischen Schuldner und Geschäftspartner aufgrund einer nachvollziehbaren und nachhaltigen Planung, auf der neues Vertrauen aufgebaut werden kann. Dieses Vertrauen ist die Voraussetzung, um mit einer Angleichung der Interessenlagen das bestmögliche Ergebnis für alle Beteiligten zu erzielen.

Mit wem auch immer verhandelt wird – grundlegend ist stets die Kenntnis darüber, welchen Beitrag man vom wem fordern kann und wie man Beteiligte vom gemeinsamen Lösungsweg überzeugt. Eine Kunst für sich, die BIEBINGER beherrscht.


Gesellschafter

Werterhalt und Einflusswahrung

Im Gegensatz zum Geschäftsführer, der eine persönliche Haftung vermeiden möchte und in einer Überschuldungssituation den Gläubigern zu dienen hat, verfolgt der Gesellschafter ganz andere, eigene Interessen. Hier stehen der Werterhalt von Gesellschaftsanteilen und weitere Ansprüche gegen die Gesellschaft im Vordergrund – auch die Aufrechterhaltung des Einflussbereichs auf das Unternehmen gilt es zu verteidigen.

BIEBINGER analysiert die Konflikte des Gesellschafters und zeigt im insolvenznahen Krisenbereich Lösungswege auf, um realistisch gesteckte Ziele zu erreichen.


Geschäftsführer

Oberstes Gebot: Persönliche Haftung vermeiden

Unternehmen werden häufig in Form einer Kapitalgesellschaft geführt, damit das Haftungsrisiko aus der Unternehmenstätigkeit auf das Vermögen der Gesellschaft begrenzt ist. Der Geschäftsleiter einer Kapitalgesellschaft kommt in einer Krisensituation jedoch leicht in die Gefahr einer persönlichen Haftung, da jedes unternehmerische Handeln in einer Krisensituation vielfältige Auswirkungen auf verschiedenste Beteiligte hat und es viele rechtliche Gebote oder Verbote zu beachten gilt.

Die Rechtslage ist dabei sehr vielschichtig, sodass ein nicht juristisch gebildeter Geschäftsleiter die Risiken eigentlich nicht vollumfänglich überblicken – und somit auch nicht sicher vermeiden kann. Der Blick eines krisenerfahrenen neutralen Dritten kann schnell neue Perspektiven aufzeigen. Um dies zu gewährleisten, sollte der Geschäftsleiter stets auch ein entsprechendes Beratungsbudget zur rechtlichen Absicherung seiner eigenen Position vorhalten.

Von Beginn an auf der sicheren Seite

Die frühzeitige Einbindung eines rechtlichen Beraters ist in jedem Falle geboten. Entweder, um den Geschäftsleiter abstrakt bezüglich der Risiken zu beraten. Oder um konkret unternehmerische Handlungen rechtlich zu überprüfen. Insbesondere Letzteres hilft dem Geschäftsleiter, um sich gegenüber einem potentiellen zukünftigen Insolvenzverwalter oder Staatsanwalt zu entlasten, da er rechtzeitig rechtlichen Rat eingeholt und befolgt hat.

Eigenes Interesse – eigener Berater

Ein Geschäftsführer sollte auch darüber nachdenken, sich für seine persönliche Interessenlage als Geschäftsführer in Abgrenzung zu den Interessen der von ihm geführten Gesellschaft bzw. deren Gesellschafter einen eigenen rechtlichen Berater zu suchen, der nicht gleichzeitig auch die Gesellschaft berät. Schließlich können die Interessenlagen zwischen Geschäftsführer, Gesellschaft und Gesellschafter sehr unterschiedlich sein. Und trotzdem gibt es eine berechtigte Argumentationskette, die Kosten für die Beratung des Geschäftsführers der Gesellschaft aufzuerlegen.
BIEBINGER steht Ihnen zur Vermeidung der persönlichen Haftung mit Rat und Tat zur Seite.


Kaufmann, Selbstständiger oder Freiberufler

Das eigene Unternehmen als Herzensangelegenheit

Ein Kaufmann oder Freiberufler ist seinem Unternehmen häufig sehr emotional verbunden. Was grundsätzlich positiv ist, kann im Krisenfall leicht negative Folgen haben. So wird dadurch oft zu lange an Unternehmen oder Betrieben festgehalten, die in der gegebenen Situation – zum Beispiel wegen zu hoher Verschuldung oder ungünstigen Verträgen – unrentabel sind und nicht länger sinnvoll fortgeführt oder saniert werden können.

BIEBINGER berät Unternehmer in dieser Lage auch unter strategischen Gesichtspunkten, um das Unternehmen im Worst Case einer Insolvenz zurückzuerhalten oder neu zu starten. Die Möglichkeiten dazu sind vielfältig – deshalb muss jeder Einzelfall analysiert und durchleuchtet werden.

Krise als Neuanfang

Wir erleben immer wieder, dass die Insolvenz bzw. das Insolvenzverfahren vom Unternehmer in seiner akuten Situation als geradezu befreiendes Ereignis empfunden wird, das zu einem positiven Neuanfang führen kann. So sind unsere Mandanten nicht selten erstaunt über die Möglichkeiten, die sich in der Krise bieten.

Die zweite Chance

Ein Insolvenzverwalter will nicht weniger, aber auch nicht mehr als Ihr Vermögen. Der „Rest“, also Ihre Arbeitskraft und Ihre zukünftige Gestaltungsfähigkeit, verbleiben bei Ihnen – was Gold wert sein kann. Denn wenn Sie mit Ihrer Leistung bzw. mit Ihrem Produkt durch einen Neuanfang und mit Ihrer gewonnenen Erfahrung profitabel am Markt bestehen können, sorgen wir dafür, dass dieser Prozess positiv gestaltet wird – ohne vom Insolvenzverwalter gestört zu werden. Mit der Insolvenz schütteln Sie Ihr belastetes Vermögen und Ihre Verbindlichkeiten ab, um mit der zweiten Chance neu zu starten. Sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie gerne.

Dieses Bild zeigt die beiden Anwälte Gerd Biebinger und Florian Rimpf am Tisch im Gespräch mit einer Mandantin.
Dieses Bild zeigt die beiden Anwälte Gerd Biebinger und Florian Rimpf am Tisch im Gespräch mit einer Mandantin.
Dieses Bild zeigt den Anwalt Gerd Biebinger im Gespräch mit einer Mandantin.

Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation und Perspektiven

Rufen Sie an oder senden Sie uns das ausgefüllte Anfrageformular – wir rufen gerne zurück. Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation sowie für das Aufzeigen von Perspektiven berechnen wir Ihnen kein Honorar.

Nach Mandatserteilung erfolgt die Vergütung im Regelfall nach zeitlichem Aufwand zu einem festgelegten, gemeinsam vereinbarten Stundensatz. Wir stehen für Kostentransparenz und effizientes, mehrwertorientiertes Arbeiten. Ganz im Sinne Ihres Mandats.

Kostenfreies Erstgespräch