
Handels- und Gesellschaftsrecht
Aufgrund unserer Expertise im Insolvenzrecht sowie in der Krisenberatung verfügen wir über umfassendes Know-how im Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts. Da wir ständig Verträge prüfen, in denen der schuldnerische Vertragspartner seine Verpflichtungen nicht erfüllt, haben wir ein sehr feines Gespür für die vielfältigen „Bruchstellen“ von Geschäftsverbindungen entwickelt. Profitieren Sie von dieser Erfahrung.
Verträge müssen umsetzbar und krisenfest sein.
Bei der Gestaltung von Verträgen gilt es insbesondere, den „worst case“ einer Krisensituation rechtssicher und praktikabel in den Vertragsstrukturen abzubilden. Zudem sollten alle Vertragsparteien in der Lage sein, die geschlossenen Vereinbarungen leben zu können – ohne sich in deren Komplexität zu verlieren.
Verträge, die nur Rechtsanwälte verstehen, sind keine guten Verträge.
Insbesondere achten wir in der Vertragsgestaltung auf klar geregelte und berechenbare Konsequenzen bei Vertragsbrüchen, die wir argumentativ und rechtssicher in Verhandlungen durchsetzen.
Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:
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„Jede Krise bedeutet eine Zuspitzung der Verhältnisse und markiert damit einen Wendepunkt. Nutzen sie diesen Wendepunkt aktiv als Chance für einen gesunden und wachstumsorientierten Neuanfang. Sie werden sich regelrecht befreit fühlen.“
Gerd Biebinger