• Einloggen
Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation und Perspektiven: +49.621.399994-00
  • Start
    • Philosophie
    • Team
    • Standort
    • Karriere
    • Kontakt
  • Beratungsspektrum
    • Sanierungs- und Krisenberatung
      • Restrukturierungsberatung
      • Insolvenznahe Unternehmerberatung
      • Vermögensstatus im Insolvenzszenario
      • Prüfung der Insolvenzgründe
      • Eigenverwaltung
      • Insolvenzplangestaltung
      • Schuldenbereinigungsplan
      • Doppelnützige Treuhand
      • Debt- und Equity-Investoren
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
      • Gründungsberatung
      • Gesellschaftsverträge
      • Gesellschafterkonflikte
      • Sanierungs- und Insolvenzberatung
      • Beratung von Geschäftsführern
      • Kauf und Verkauf von Unternehmen
      • Abwicklung von Unternehmen
      • Gestaltung von Treuhandverträgen
    • Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Strafrecht
    • Vertrags- und Vollstreckungsrecht
  • Referenzen
    • Stimmen von Mandanten
    • Fallbeispiele
  • Aktuelles & Blog
  • Service
    • Fach-Wiki
    • Download-Bereich
    • Nützliche Links
  • Karriere
    • Team
Startseite / Alle Beiträge / Rechtsgebiet / Gesellschaftsrecht / GmbH-Eintragung mit digitaler inländischer...

GmbH-Eintragung mit digitaler inländischer Geschäftsanschrift i.S.v. § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG auch ohne Zugang zu inländischen Geschäftsräumen möglich

  • Startseite
Verfasst 07.12.2021 | von Gerd Biebinger | in Gesellschaftsrecht, Gesetzgebung, Rechtsgebiet, Uncategorized, Urteile & Beschlüsse

GmbH-Eintragung mit digitaler inländischer Geschäftsanschrift i.S.v. § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG auch ohne Zugang zu inländischen Geschäftsräumen möglich

Bedarf für digitale inländische Geschäftsanschrift im deutschen Handelsregister

Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie haben sich viele neue (digitale) Arbeitsformen entwickelt, die ein Leben völlig ohne Ortsbindung ermöglichen. Bisher war es aber für selbstständige Freelancer und Digitalen Nomaden bzw. „Knowledge Worker“ aber auch für remote Handeltreibende mit einer eigenen GmbH, UG oder einer vergleichbaren deutschen Rechtsform stets ein Problem, dass diese Gesellschaften zur Eintragung eine inländische Geschäftsanschrift zu Geschäftsräumen erfordert haben. Menschen, die überwiegend im Ausland oder an häufig wechselnden Orten arbeiten wollten, konnten dieses Problem bisher nur umgehen, indem sie sich Virtual Offices oder Co-Working-Spaces gemietet hatten oder indem sie die Dienstleistung bei einem Zustellungsempfänger per c/o („care of“) bei dessen physischer Geschäftsanschrift in Anspruch genommen haben.

Digitale inländische Geschäftsanschrift nun möglich

BIEBINGER – Wirtschaftskanzlei (abgekürzt „BWK“) hat für seine Mandanten nun mit einem Musterprozess vor einem Oberlandesgericht eine neue Rechtslage erstritten: Deutsche Gesellschaften können nun mit einer „digitalen“ inländischen Geschäftsanschrift (auch ohne inländische Geschäftsanschrift zu Geschäftsräumen) gegründet und geführt werden. Ausreichend ist eine physische inländische Geschäftsadresse, die zu einem Post-Digitalisierungsdienstleister führt. Im konkreten Fall ging es um die inländische Geschäftsanschrift einer UG in Form von

Mustermann GmbH
Scanbox #12345
Ehrenbergstr. 16a
10245 Berlin

die zu einer Scanbox bei dem Digitalisierungsdienstleister, der Dropscan GmbH – www.dropscan.de, führt („digitalen inländische Geschäftsanschrift“). Dort gibt es am Gebäude keine Beschriftung/Kennzeichnung der Firma in Form eines Briefkastens oder Schildes. Sämtliche Postsendungen inklusive Einschreiben oder Pakete an Dropscan-Kunden werden entgegengenommen. Diese Adresse genügt den Anforderungen von § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG. Hier finden Sie die AGB der Dropscan GmbH. Auch mit anderen Digitalisierungsdienstleistern dürfte dies möglich sein, jedoch ist der Aufwand, einen Präzedenzfall zu schaffen, größer.

Konkretes Beispiel aufgrund digitalem Geschäftsmodell

Der Ausgangspunkt war im Musterprozess, dass die Mandantin ein rein digitales Geschäftsmodell per Smartphone und Laptop verfolgt. Sie hatte keine physischen Produktionsmittel und benötigte dementsprechend keine Betriebsräumlichkeiten. Die Mandantin hat deshalb keine Geschäftsräume in Deutschland und wollte auch keinen Mietvertrag oder Dienstleistungsauftrag an eine Person mit Geschäftsräumen vergeben, nur damit eine inländische Geschäftsanschrift zur Eintragung ins Handelsregister verfügbar ist. Eine private Wohnanschrift für die inländische Geschäftsanschrift zur Verfügung zu stellen, kam erst recht nicht in Betracht, da privat und geschäftlich strikt getrennt bleiben sollte. Einzig von dem Service der Dropscan GmbH, die Postsendungen stellvertretend entgegennimmt, digitalisiert und z.B. als durchsuchbare, farbige pdf-Datei per E-Mail oder per Cloudsystemen dem Nutzer zuleitet, war die Mandantin überzeugt und wollte dementsprechend nur diese Digitalisierungsdienstleistung einkaufen. Die dabei vergebene digitale inländische Geschäftsanschrift dient als einzige physische Zugangsadresse sowohl gegenüber den Geschäftspartnern, dem Registergericht (als inländische Geschäftsanschrift) und den anderen kritischen Behörden wie dem Finanzamt, dem Gewerbeamt und z.B. der Industrie- und Handelskammer, als Postanschrift. Die sonstige Kommunikation in Form von E-Mail, Telefon, Webseite, Social Media etc. läuft digital, ohne räumliche Anbindung. Darüber hinaus war die Trennung von inländischer Geschäftsanschrift und Sitz der Gesellschaft gewünscht, um nicht bei Änderung des Sitzes der Gesellschaft auch die inländische Geschäftsanschrift ändern zu müssen.

Wichtig ist grundsätzlich, dass Postsendungen einschließlich gerichtlicher Schriftsätze zugestellt werden können. Entsprechend bevollmächtigt der Kunde die Dropscan GmbH, durch Zustelldienste ausgehändigte Postsendungen für ihn anzunehmen. Die digitale inländische Geschäftsanschrift dient nicht dazu, nicht identifizierbar zu sein oder keine Zustellungen zu ermöglichen – im Gegenteil.

Möglichkeiten zum Einsatz der digitalen inländischen Geschäftsanschrift

Durch die von BWK erstrittene richtungsweisende Entscheidung wird es nun für jeden (digitalen) Unternehmer möglich sein, dauerhaft von einem Ort seiner täglichen Wahl (z.B. München, Buxtehude, Paris, Fuerteventura oder von wo auch immer auf der Welt) zu arbeiten, während die Geschäfte dennoch über eine seriöse, vertrauenerweckende deutsche GmbH oder eine ähnliche deutsche Rechtsform mit deutscher Geschäftsanschrift getätigt und abgerechnet werden können. Digitale Nomaden und Knowledge Worker können so erhebliche Kosten für einen Postzugang zu physischen Geschäftsräumen in Deutschland sparen. Auch entfällt Aufwand und überflüssige Korrespondenz mit Behörden oder Geschäftspartnern, falls eine Ummeldung der Geschäftsadresse zu erwarten wäre.

Nutzen im Setup von Unternehmen

Über die Integrationen, die die Dropscan GmbH anbietet (z.B. Dropbox, Microsoft OneDrive, Google Drive, Amazon AWS S3, Microsoft Azure, sevDesk, Slack, BuchhaltungsButler, Evernote etc.), ist jede Posteingangsendung digitalisiert und durchsuchbar. Der Posteingang kann x-beliebigen Personen der Gesellschaft zur Bearbeitung oder zur Kontrolle digital zugeordnet bzw. an jedem Ort der Welt zur Verfügung gestellt werden. Der Posteingang von mehreren Jahren kann in Sekundenschnelle nach irgendeiner Zeichenfolge (z.B. Rechnungsnummer, Betrag, Wörter, Sätze) durchsucht werden.

Unterstützung von BIEBINGER – Wirtschaftskanzlei mit Pauschalpreis

Wenn Sie in Erwägung ziehen, Ihre deutschen Geschäfte nur mit einer digitalen inländischen Geschäftsanschrift zu tätigen, unterstützt BWK Sie mit unserem maßgeschneiderten Produkt „Boundless360 – die digitale inländische Geschäftsanschrift im Handelsregister“, um sowohl bei einer Gesellschaftsneugründung als auch im Fall einer nachträglichen Abänderung der inländischen Geschäftsanschrift im Handelsregister die digitale inländische Geschäftsanschrift ins Handelsregister eintragen zu lassen (wie bereits ausgeführt: auch bei eingetragenen Gesellschaften kann nachträglich eine Trennung von Sitz und inländischer Geschäftsanschrift vollzogen werden).

Außerhalb eines Paket-Pauschalpreises können wir Sie auch im Setup Ihrer Unternehmung oder in der Kommunikation gegenüber dem Gewerbeamt und dem Finanzamt unterstützen, um das Auseinanderfallen von Sitz der Gesellschaft und digitaler inländische Geschäftsanschrift zu verteidigen.

Zu einem für Sie vorteilhaften Festpreis bietet Ihnen BWK eine zu 100 % digitale Betreuung und jederzeit kurzfristige Erreichbarkeit, um alle deutschen bürokratischen Hürden zur Eintragung der digitalen inländischen Geschäftsanschrift für Ihr Vorhaben schnell zu bewältigen. BIEBINGER – Wirtschaftskanzlei arbeitet selbst papierlos und versteht die besonderen Bedürfnisse von Internetunternehmern, Digitalen Nomaden und allen Menschen, die modern und ohne feste Ortsbindung ein unabhängiges Leben führen wollen.

Hinweis: Die rechtliche Beratung von BIEBINGER – Wirtschaftskanzlei richtet sich ausschließlich an legale und redliche Geschäftsmodelle. Aktivitäten, die Steuerbetrug oder der Umgehung von Gesetzen oder Gesetzeszwecken Vorschub leisten, werden von BWK nicht unterstützt.

  • Teilen
    • facebookFacebook
    • twitterTwitter
    • gplusGplus
    • xingXing
  • 304
  • 0
  • 0
Tags: deutsche Gesellschaft, digitales Geschäftsmodell, inländische Geschäftsanschrift, keine Betriebsräumlichkeiten, keine Mieträumlichkeiten

Sie haben ein konkretes Anliegen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

„*“ zeigt erforderliche Felder an

Vielen Dank für die Beschreibung Ihres Anliegens. Bitte geben Sie nun Ihre Kontaktdaten an.

Name*
Anschrift*
Datenschutz*

Ähnliche Beiträge

Produkt „Boundless360 – die digitale inländische Geschäftsanschrift im Handelsregister“

Die Eintragung einer Gesellschaft in das deutsche Handelsregister ohne Vorhalten einer physischen inländischen Geschäftsadresse ist erst seit...

Verfasst 08.12.2021 | § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG, Boundless360, digitale inländische Geschäftsanschrift, inländische Geschäftsanschrift, Produkt
  • Mehr
  • 0

Weitere Änderungen im Insolvenzrecht – Regierungsentwurf des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) veröffentlicht; StaRUG wird geschaffen

14.10.2020 Heute wurde der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (im Folgenden: „SanInsFoG“)...

Verfasst 16.10.2020 | 2019/1023, Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts, präventive Restrukturierungsrahmen, pRR, SanInsFoG, Stabilisierungsanordnung, StaRUG
  • Mehr
  • 0

Zur Wirksamkeit von insolvenzabhängigen Lösungsklauseln i.S.v. § 119 InsO

Ist ein gegenseitiger Vertrag zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner und vom anderen Teil nicht oder nicht vollständig...

Verfasst 21.11.2016 | § 119 InsO, BGH-Urteil, Lösungsklausel
  • Mehr
  • 0

Nur Insolvenzgläubiger mit festgestellten Forderungen oder eine Feststellungsklage betreibende Gläubiger sollten antragsberechtigt i.S.v. § 290 Abs. 1 InsO sein

Ziel eines Insolvenzverfahrens einer natürlichen Person Eine natürliche Person durchläuft ein eigenes Insolvenzverfahren normalerweise mit dem...

Verfasst 05.05.2016
  • Mehr
  • 0

Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei bankseitiger Kündigung des Verbraucherdarlehens

Problemaufriss: Wenn bei einem Verbraucherdarlehen der Darlehensnehmer mit Zahlungen, die er aufgrund des Verbraucherdarlehensvertrags schuldet...

Verfasst 21.04.2016 | Bankrecht, bankseitige Kündigung, Bereicherungsanspruch, Verbraucherdarlehen, Verzugszinsen, Vorfälligkeitsentschädigung
  • Mehr
  • 0

Reden Sie mit – Ihre Meinung ist gefragt

Antworten abbrechen

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

Kostenfreies Erstgespräch

Nutzen Sie die Möglichkeit der unverbindlichen Ersteinschätzung Ihrer Situation und Perspektiven:

Telefon: +49 (621) 399994-00
E-Mail: kanzlei@biebinger.de

Weitere Kontaktmöglichkeiten
finden Sie hier.

Blog-Suchbegriffe

15a InsO 64 GmbHG Amtsgericht Mannheim Bankrecht bankseitige Kündigung Bereicherungsanspruch Berufsfreiheit BFH BGH-Urteil Coronakrise D&O-Versicherung Geschäftsführer Gesellschafterbeschlüsse Grundsicherung Haftung Hilfsmaßnahmen inländische Geschäftsanschrift Insolvenz Insolvenzanfechtung Insolvenzantrag Insolvenzantragspflicht Insolvenzforderung Insolvenztabelle Insolvenzverfahren Insolvenzverschleppung Insolvenzverwalter Insolvenzverwalter-Vorauswahlliste juristische Person Kapitalgesellschaft Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit Kurzarbeitergeld Lebensversicherung Lösungsklausel Mietverträge Pleite Ratenzahlung Ratenzahlungsvereinbarung Restschuldbefreiung Soforthilfe Verbraucherdarlehen Verzugszinsen Vorfälligkeitsentschädigung Zahlungseinstellung § 119 InsO § 287 InsO

Letzte Blogbeiträge

  • Wechsel im Gläubigerausschuss möglich: Entsandte, informierte Person ist als Vertreter einer juristischen Person als Gläubigerausschussmitglied ausreichend
  • Produkt „Boundless360 – die digitale inländische Geschäftsanschrift im Handelsregister“
  • GmbH-Eintragung mit digitaler inländischer Geschäftsanschrift i.S.v. § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG auch ohne Zugang zu inländischen Geschäftsräumen möglich
  • Corona-Sonderregel zu § 313 BGB für gewerbliche Mietverträge: Recht auf Vertragsanpassung bei Corona-Einschränkungen
  • Weitere Änderungen im Insolvenzrecht – Regierungsentwurf des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) veröffentlicht; StaRUG wird geschaffen

Kostenfreies Erstgespräch

Nutzen Sie die Möglichkeit der unverbindlichen Ersteinschätzung Ihrer Situation und Perspektiven:

Telefon: +49 (621) 399994-00
E-Mail: kanzlei@biebinger.de

Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Blog-Suchbegriffe

15a InsO 64 GmbHG Amtsgericht Mannheim Bankrecht bankseitige Kündigung Bereicherungsanspruch Berufsfreiheit BFH BGH-Urteil Coronakrise D&O-Versicherung Geschäftsführer Gesellschafterbeschlüsse Grundsicherung Haftung Hilfsmaßnahmen inländische Geschäftsanschrift Insolvenz Insolvenzanfechtung Insolvenzantrag Insolvenzantragspflicht Insolvenzforderung Insolvenztabelle Insolvenzverfahren Insolvenzverschleppung Insolvenzverwalter Insolvenzverwalter-Vorauswahlliste juristische Person Kapitalgesellschaft Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit Kurzarbeitergeld Lebensversicherung Lösungsklausel Mietverträge Pleite Ratenzahlung Ratenzahlungsvereinbarung Restschuldbefreiung Soforthilfe Verbraucherdarlehen Verzugszinsen Vorfälligkeitsentschädigung Zahlungseinstellung § 119 InsO § 287 InsO

Letzte Blogbeiträge

  • Wechsel im Gläubigerausschuss möglich: Entsandte, informierte Person ist als Vertreter einer juristischen Person als Gläubigerausschussmitglied ausreichend
  • Produkt „Boundless360 – die digitale inländische Geschäftsanschrift im Handelsregister“
  • GmbH-Eintragung mit digitaler inländischer Geschäftsanschrift i.S.v. § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG auch ohne Zugang zu inländischen Geschäftsräumen möglich
  • Corona-Sonderregel zu § 313 BGB für gewerbliche Mietverträge: Recht auf Vertragsanpassung bei Corona-Einschränkungen
  • Weitere Änderungen im Insolvenzrecht – Regierungsentwurf des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) veröffentlicht; StaRUG wird geschaffen
Tel: +49 (621) 399994-00
Fax: Bitte als pdf per E-Mail
E-Mail: kanzlei@biebinger.de
Harrlachweg 1
68163 Mannheim
www.biebinger.de
BIEBINGER - Wirtschaftskanzlei hat 5,00 von 5 Sternen 110 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Impressum und Datenschutzerklärung
  • Log In
  • Passwort vergessen?
  • Einloggen
  • Events Calendar
  • Sliders
add bookmark