
Bank- und Kapitalmarktrecht
In unserer täglichen Sanierungspraxis führen wir ständig Gespräche mit Kreditinstituten, einzelnen Banken oder ganzen Bankenpools – sei es zur Neufinanzierung oder im Rahmen der Restrukturierung von Unternehmen. Dabei sind wir es gewohnt, die nötigen Verträge für Darlehen und Sicherheiten auch unter Zeitdruck souverän und zielgerichtet auszuhandeln.
Auch beim bankenüblichen „Nachbesicherungsverlangen“ – also der Forderung nach zusätzlicher Absicherung – stehen wir unseren Mandanten zur Seite, um Kreditgeber von der Validität der Sicherheit zu überzeugen. Darüber hinaus überprüfen wir im Rahmen einer Kündigung von Finanzierungsverträgen grundsätzlich die Berechtigung der erfolgten Kündigungserklärung, da diese immer wieder mal ohne tatsächlich erfüllte Rechtsgrundlage erfolgt.
Unser Tipp: Ziehen Sie uns auch bei Kapitalanlageprodukten als Berater hinzu, um die rechtliche Ausgestaltung des Produktes unter Einbeziehung von wirtschaftlichen Erwägungen zu überprüfen.
Sie haben ein konkretes Anliegen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
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„Jede Krise bedeutet eine Zuspitzung der Verhältnisse und markiert damit einen Wendepunkt. Nutzen sie diesen Wendepunkt aktiv als Chance für einen gesunden und wachstumsorientierten Neuanfang. Sie werden sich regelrecht befreit fühlen.“
Gerd Biebinger