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Individuelle Lösungen zum Schutz Ihrer Werte

Bank- und Kapitalmarktrecht

In unserer täglichen Sanierungspraxis führen wir ständig Gespräche mit Kreditinstituten, einzelnen Banken oder ganzen Bankenpools – sei es zur Neufinanzierung oder im Rahmen der Restrukturierung von Unternehmen. Dabei sind wir es gewohnt, die nötigen Verträge für Darlehen und Sicherheiten auch unter Zeitdruck souverän und zielgerichtet auszuhandeln.

Auch beim bankenüblichen „Nachbesicherungsverlangen“ – also der Forderung nach zusätzlicher Absicherung – stehen wir unseren Mandanten zur Seite, um Kreditgeber von der Validität der Sicherheit zu überzeugen. Darüber hinaus überprüfen wir im Rahmen einer Kündigung von Finanzierungsverträgen grundsätzlich die Berechtigung der erfolgten Kündigungserklärung, da diese immer wieder mal ohne tatsächlich erfüllte Rechtsgrundlage erfolgt.

Unser Tipp: Ziehen Sie uns auch bei Kapitalanlageprodukten als Berater hinzu, um die rechtliche Ausgestaltung des Produktes unter Einbeziehung von wirtschaftlichen Erwägungen zu überprüfen.

Dieses Bild zeigt die beiden Anwälte Gerd Biebinger und Florian Rimpf am Tisch im Gespräch mit einer Mandantin.
Dieses Bild zeigt die beiden Anwälte Gerd Biebinger und Florian Rimpf am Tisch im Gespräch mit einer Mandantin.
Dieses Bild zeigt den Anwalt Gerd Biebinger im Gespräch mit einer Mandantin.

Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation und Perspektiven

Rufen Sie an oder senden Sie uns das ausgefüllte Anfrageformular – wir rufen gerne zurück. Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation sowie für das Aufzeigen von Perspektiven berechnen wir Ihnen kein Honorar.

Nach Mandatserteilung erfolgt die Vergütung im Regelfall nach zeitlichem Aufwand zu einem festgelegten, gemeinsam vereinbarten Stundensatz. Wir stehen für Kostentransparenz und effizientes, mehrwertorientiertes Arbeiten. Ganz im Sinne Ihres Mandats.

Kostenfreies Erstgespräch