• Einloggen
Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation und Perspektiven: +49.621.399994-00
  • Start
    • Philosophie
    • Team
    • Standort
    • Karriere
    • Kontakt
  • Beratungsspektrum
    • Sanierungs- und Krisenberatung
      • Restrukturierungsberatung
      • Insolvenznahe Unternehmerberatung
      • Vermögensstatus im Insolvenzszenario
      • Prüfung der Insolvenzgründe
      • Eigenverwaltung
      • Insolvenzplangestaltung
      • Schuldenbereinigungsplan
      • Doppelnützige Treuhand
      • Debt- und Equity-Investoren
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
      • Gründungsberatung
      • Gesellschaftsverträge
      • Gesellschafterkonflikte
      • Sanierungs- und Insolvenzberatung
      • Beratung von Geschäftsführern
      • Kauf und Verkauf von Unternehmen
      • Abwicklung von Unternehmen
      • Gestaltung von Treuhandverträgen
    • Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Strafrecht
    • Vertrags- und Vollstreckungsrecht
  • Referenzen
    • Stimmen von Mandanten
    • Fallbeispiele
  • Aktuelles & Blog
  • Service
    • Fach-Wiki
    • Download-Bereich
    • Nützliche Links
  • Karriere
    • Team
Startseite / Alle Beiträge / Rechtsgebiet / Insolvenzrecht / Ausschluss juristischer Personen vom Amt des...

Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters ist verfassungsgemäß.

  • Startseite
Verfasst 11.02.2016 | von Gerd Biebinger | in Insolvenzrecht, Skin Politics, Timeline, Urteile & Beschlüsse

Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters ist verfassungsgemäß.

Zuletzt gab es diese Merkwürdigkeit am Insolvenzgericht Mannheim: Unter dem gleichen Gerichtszeichen hatte der erste Richter eine Rechtsanwaltsgesellschaft spanischen Rechts in der Rechtsform einer Sociedad Limitada Profesional (SLP) auf der Grundlage der Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt) in die Insolvenzverwalter-Vorauswahlliste aufgenommen (siehe ZIP 2016, 132). Später hatte ein anderer Richter diese Gesellschaft wegen Verstoß gegen § 56 InsO („Zum Insolvenzverwalter ist eine … natürliche Person zu bestellen, die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist.“) aus der Vorauswahlliste gestrichen. Letztere Entscheidung wird wohl durch das Bundesverfassungsgericht gestützt.

Mehr lesen

  • Teilen
    • facebookFacebook
    • twitterTwitter
    • gplusGplus
    • xingXing
  • 98
  • 0
  • 0
Tags: Amtsgericht Mannheim, Berufsfreiheit, Insolvenzverwalter-Vorauswahlliste, juristische Person

Sie haben ein konkretes Anliegen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

„*“ zeigt erforderliche Felder an

Vielen Dank für die Beschreibung Ihres Anliegens. Bitte geben Sie nun Ihre Kontaktdaten an.

Name*
Anschrift*
Datenschutz*

Ähnliche Beiträge

Die Verkürzung der Frist zur Restschuldbefreiung bei Insolvenzverfahren über das Vermögen von natürlichen Personen auf 3 Jahre ist beschlossen und wirkt auf ab dem 01.10.2020 beantragte Insolvenzverfahren

Durch die Vorgaben in der Richtlinie (EU) 2019/1023 über Restrukturierung und Insolvenz ist der deutsche Gesetzgeber gefordert, die Frist zur...

Verfasst 07.10.2020 | § 287 InsO, § 300 InsO, 01.10.2020, 2020, Abtretungsfrist, Frist, Insolvenzantrag, Oktober, Restschuldbefreiung, Restschuldbefreiungsverfahren, Verkürzung, Wohlverhaltensperiode
  • Mehr
  • 0

Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei bankseitiger Kündigung des Verbraucherdarlehens

Problemaufriss: Wenn bei einem Verbraucherdarlehen der Darlehensnehmer mit Zahlungen, die er aufgrund des Verbraucherdarlehensvertrags schuldet...

Verfasst 21.04.2016 | Bankrecht, bankseitige Kündigung, Bereicherungsanspruch, Verbraucherdarlehen, Verzugszinsen, Vorfälligkeitsentschädigung
  • Mehr
  • 0

Wechsel im Gläubigerausschuss möglich: Entsandte, informierte Person ist als Vertreter einer juristischen Person als Gläubigerausschussmitglied ausreichend

Wenn eine juristische Person Gläubigerausschussmitglied ist, kann die Person des informierten Vertreters je Gläubigerausschusssitzung wechseln.

Verfasst 10.12.2021 | § 67 Abs. 1 InsO, Austausch des Vertreters, Gläubigerausschuss, juristische Person im Gläubigerausschuss, Vertreter eines Gläubigerausschussmitglieds
  • Mehr
  • 0

GmbH-Eintragung mit digitaler inländischer Geschäftsanschrift i.S.v. § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG auch ohne Zugang zu inländischen Geschäftsräumen möglich

Mit einem inländischen Geschäftsanschrift eine Gesellschaft ohne physische Räumlichkeiten gegründet werden. Kein Mietvertrag ist mehr notwendig...

Verfasst 07.12.2021 | deutsche Gesellschaft, digitales Geschäftsmodell, inländische Geschäftsanschrift, keine Betriebsräumlichkeiten, keine Mieträumlichkeiten
  • Mehr
  • 0

Zur Wirksamkeit von insolvenzabhängigen Lösungsklauseln i.S.v. § 119 InsO

Ist ein gegenseitiger Vertrag zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner und vom anderen Teil nicht oder nicht vollständig...

Verfasst 21.11.2016 | § 119 InsO, BGH-Urteil, Lösungsklausel
  • Mehr
  • 0

Kostenfreies Erstgespräch

Nutzen Sie die Möglichkeit der unverbindlichen Ersteinschätzung Ihrer Situation und Perspektiven:

Telefon: +49 (621) 399994-00
E-Mail: kanzlei@biebinger.de

Weitere Kontaktmöglichkeiten
finden Sie hier.

Blog-Suchbegriffe

15a InsO 64 GmbHG Amtsgericht Mannheim Bankrecht bankseitige Kündigung Bereicherungsanspruch Berufsfreiheit BFH BGH-Urteil Coronakrise D&O-Versicherung Geschäftsführer Gesellschafterbeschlüsse Grundsicherung Haftung Hilfsmaßnahmen inländische Geschäftsanschrift Insolvenz Insolvenzanfechtung Insolvenzantrag Insolvenzantragspflicht Insolvenzforderung Insolvenztabelle Insolvenzverfahren Insolvenzverschleppung Insolvenzverwalter Insolvenzverwalter-Vorauswahlliste juristische Person Kapitalgesellschaft Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit Kurzarbeitergeld Lebensversicherung Lösungsklausel Mietverträge Pleite Ratenzahlung Ratenzahlungsvereinbarung Restschuldbefreiung Soforthilfe Verbraucherdarlehen Verzugszinsen Vorfälligkeitsentschädigung Zahlungseinstellung § 119 InsO § 287 InsO

Letzte Blogbeiträge

  • Wechsel im Gläubigerausschuss möglich: Entsandte, informierte Person ist als Vertreter einer juristischen Person als Gläubigerausschussmitglied ausreichend
  • Produkt „Boundless360 – die digitale inländische Geschäftsanschrift im Handelsregister“
  • GmbH-Eintragung mit digitaler inländischer Geschäftsanschrift i.S.v. § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG auch ohne Zugang zu inländischen Geschäftsräumen möglich
  • Corona-Sonderregel zu § 313 BGB für gewerbliche Mietverträge: Recht auf Vertragsanpassung bei Corona-Einschränkungen
  • Weitere Änderungen im Insolvenzrecht – Regierungsentwurf des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) veröffentlicht; StaRUG wird geschaffen

Kostenfreies Erstgespräch

Nutzen Sie die Möglichkeit der unverbindlichen Ersteinschätzung Ihrer Situation und Perspektiven:

Telefon: +49 (621) 399994-00
E-Mail: kanzlei@biebinger.de

Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Blog-Suchbegriffe

15a InsO 64 GmbHG Amtsgericht Mannheim Bankrecht bankseitige Kündigung Bereicherungsanspruch Berufsfreiheit BFH BGH-Urteil Coronakrise D&O-Versicherung Geschäftsführer Gesellschafterbeschlüsse Grundsicherung Haftung Hilfsmaßnahmen inländische Geschäftsanschrift Insolvenz Insolvenzanfechtung Insolvenzantrag Insolvenzantragspflicht Insolvenzforderung Insolvenztabelle Insolvenzverfahren Insolvenzverschleppung Insolvenzverwalter Insolvenzverwalter-Vorauswahlliste juristische Person Kapitalgesellschaft Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit Kurzarbeitergeld Lebensversicherung Lösungsklausel Mietverträge Pleite Ratenzahlung Ratenzahlungsvereinbarung Restschuldbefreiung Soforthilfe Verbraucherdarlehen Verzugszinsen Vorfälligkeitsentschädigung Zahlungseinstellung § 119 InsO § 287 InsO

Letzte Blogbeiträge

  • Wechsel im Gläubigerausschuss möglich: Entsandte, informierte Person ist als Vertreter einer juristischen Person als Gläubigerausschussmitglied ausreichend
  • Produkt „Boundless360 – die digitale inländische Geschäftsanschrift im Handelsregister“
  • GmbH-Eintragung mit digitaler inländischer Geschäftsanschrift i.S.v. § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG auch ohne Zugang zu inländischen Geschäftsräumen möglich
  • Corona-Sonderregel zu § 313 BGB für gewerbliche Mietverträge: Recht auf Vertragsanpassung bei Corona-Einschränkungen
  • Weitere Änderungen im Insolvenzrecht – Regierungsentwurf des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) veröffentlicht; StaRUG wird geschaffen
Tel: +49 (621) 399994-00
Fax: Bitte als pdf per E-Mail
E-Mail: kanzlei@biebinger.de
Harrlachweg 1
68163 Mannheim
www.biebinger.de
BIEBINGER - Wirtschaftskanzlei hat 5,00 von 5 Sternen 110 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Impressum und Datenschutzerklärung
  • Log In
  • Passwort vergessen?
  • Einloggen
  • Events Calendar
  • Sliders
add bookmark