Abwicklung von Unternehmen

„Wie beendet man eine Gesellschaft und wie löscht man diese korrekt im Handelsregister?“ Mit dieser Kernfrage zur Abwicklung von Unternehmen beschäftigen sich die meisten verständlicherweise erst, wenn es soweit ist. Dabei zahlt sich auch hier frühzeitige Beratung aus. Von Gesetzes wegen ist die Liquidation des Unternehmens mit klaren Regeln verbunden. Gefordert wird u.a.:

  • die Beendigung der Vertragsverhältnisse
  • die Liquidierung der Vermögensgegenstände,
  • die Verteilung des Vermögens an die Gläubiger
  • die Auskehrung des überschießenden Teils an die Gesellschafter

Dieser Abwicklungsprozess ist aufgrund des Sperrjahres häufig langwierig und auch kostenintensiv. Biebinger kann Sie hier spürbar entlasten: Einerseits unterstützen wir die Liquidatoren bei der Vollbeendigung der Gesellschaft oder agieren selbst als Liquidatoren. Andererseits zeigen wir Ihnen die strategischen Alternativoptionen und entsprechende Kosten auf.

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„Jede Krise bedeutet eine Zuspitzung der Verhältnisse und markiert damit einen Wendepunkt. Nutzen sie diesen Wendepunkt aktiv als Chance für einen gesunden und wachstumsorientierten Neuanfang. Sie werden sich regelrecht befreit fühlen.“

Gerd Biebinger